Andere Rechtsgebiete

Die Tätigkeit der Kanzlei erstreckt sich neben dem Dienst- und Verwaltungsrecht auf die Rechtsgebiete Amtshaftungsrecht, Gesellschaftsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht sowie Strafrecht. In diesen Rechtsgebieten arbeiten wir mit namhaften Fachexperten, wie zum Beispiel Universitätsprofessoren und Anwälten zusammen. Dabei wird die eigene Expertise durch unabhängige Meinungen, etwa im Rahmen von Rechtsgutachten, geprüft, um bei der Vertretung der Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Durch die Zusammenarbeit mit Experten wird es ermöglicht, die neuesten Erkenntnisse aus der Rechtsprechung im Sinne unserer Mandanten zu verwerten.

Amtshaftungsrecht

Das Amtshaftungsrecht kommt in Österreich zum Tragen, wenn der Bund, die Länder oder Gemeinden bei der Ausübung der Hoheitsgewalt Personen Schaden zufügen und der Geschädigte den Anspruch auf Ersatz des Schadens geltend macht. Gesetzliche Grundlagen des Amtshaftungsrechts sind das Amtshaftungsgesetz (AHG) und das Bundes- Verfassungsgesetz.


Gesellschaftsrecht

In Österreich regelt das Gesellschaftsrecht das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Generell ist eine Gesellschaft eine Interessengemeinschaft von mehreren Personen, die darauf ausgerichtet ist, ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Das umfangreiche Gesetzeswerk zu Gesellschaften führt oft zu komplexen juristischen Fragen, welche wir gemeinsam mit von uns herangezogenen Experten für unsere Klienten lösen.