Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und das besondere Verwaltungsrecht.

Allgemeines zum Verwaltungsrecht

Die Kanzlei vertritt Mandanten in Verwaltungsrechtssachen, welche das allgemeine Verwaltungsrecht, das Verwaltungsverfahrensrecht und das besondere Verwaltungsrecht umfassen.


Vertretung in Verwaltungsrechtssachen

Das „Allgemeine Verwaltungsrecht“ beschäftigt sich mit den für alle Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts geltenden Regeln im Verwaltungsrecht und behandelt im Wesentlichen das Organisationsrecht und die allgemeinen Handlungsbefugnisse der Verwaltung, mit der Frage der allgemeinen Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln, mit Rechtsquellen, Staatshaftung und dergleichen mehr.


Verwaltungsverfahrensrecht

Das „Verwaltungsverfahrensrecht“ ist formales Recht und besteht im Wesentlichen aus dem Allgemeine Verwaltungsverfahren, dem Verwaltungsstrafrecht mit dem Verwaltungsstrafverfahren und der Verwaltungsvollstreckung und regelt das Verfahren zwischen Bürger und Behörde. Erstinstanzlich werden Verwaltungsverfahren in der Regel von Magistraten, Bezirksverwaltungsbehörden oder der Landespolizeidirektion geführt; es gibt aber auch Materiengesetze, die die Vollziehung anderen Behörden zuweisen. Das Verwaltungsverfahrensrecht eröffnet den Parteien die Möglichkeit der Teilnahme am Verwaltungsverfahren und räumt ihnen insbesondere das Recht auf Akteneinsicht, auf Parteiengehör, bei dem die Parteien Vorbringen erheben können, mit denen sich die Behörde gehörig auseinanderzusetzen hat, die Ablehnung nichtamtlicher Sachverständiger, die Zustellung oder Verkündigung des Bescheides und der Beschwerde dagegen ein.

Besonderes Verwaltungsrecht

Das „Besondere Verwaltungsrecht“ findet in der Praxis in vielen Bereichen des täglichen persönlichen Lebens Anwendung, insbesondere auch für Gewerbe- und Wirtschaftsreibende, dies in folgenden Bereichen:

  • Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG)
  • Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG)
  • Datenschutzgesetz 2002 (DSG)
  • Denkmalschutzgesetz (DMSG)
  •  Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen 2013 (EG-K)
  • Forstgesetz 1975 (ForstG)
  • Führerscheingesetz (FSG)
  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G)
  • Universitätsgesetz 2002
  • (UG) Waffengesetz (WaffG)
  • Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG)