Dienstrecht

Beamtendienstrechtsgesetz und Vertragsbedienstetengesetz

Allgemeines zum Beamtendienstrecht

Das österreichische Dienstrecht ist umfassend, sowie permanenten Änderungen unterworfen. Zwar sind viele Beamte, die mit dienstrechtlichen Angelegenheiten in Berührung kommen, oft mit wesentlichen Teilen der dienstrechtlichen Bestimmungen vertraut, im Falle von auftauchenden Problemstellungen ist jedoch grundsätzlich eine möglichst frühe anwaltliche Beratung oder Vertretung zu empfehlen.


Rechtliche Grundlagen

Vom Dienstrecht erfasst sind im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden vertraglich bedienstete Personen. Sowohl der Bund als auch die Länder regeln im Rahmen der Bundesverfassung in ihrem Wirkungsbereich die jeweiligen Dienstrechte. In der Praxis treten einige das Dienstrecht betreffende Problemstellungen gehäuft auf, so beispielsweise Fälle des Arbeitsplatzwechsels, welche vom Beamtendienstrechtsgesetz /BDG) geregelt werden. Dabei geht es in vielen Fällen um die Frage, ob innerhalb der eigenen Dienststelle oder auch zu einer anderen Dienststelle eine Versetzung, eine Verwendungsänderung oder eine Dienstzuteilung zu Recht verfügt wurde und ob diese Maßnahme mittels Weisung oder mittels Bescheid zu erfolgen hat.


Häufige Problemstellungen

Oft werden im Zuge einer Ruhestandversetzung geleistete Schwerarbeitsmonate thematisiert, wobei bei Vorliegen solcher Schwerarbeitsmonate auf Grund geringerer Abschläge ein höherer Ruhegenuss erwartet werden kann. Immer wichtiger werden im Bereich des öffentlichen Dienstes auch die Durchsetzung des Mobbingverbotes, das gesetzlich gebotene Recht auf Gleichbehandlung und das Verbot der Diskriminierung.