Verwaltungsstrafrecht

Anwendungsgebiete, Gesetzliche Grundlagen und Strafdrohung

Anwendungsgebiete

Das Verwaltungsstrafrecht findet bei strafrechtlichen Verstößen Anwendung, die von Verwaltungsbehörden geahndet werden. Häufig angewendet wird das Verwaltungsstrafrecht beispielsweise bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften, bei Verstössen gegen das Betriebsanlagerecht, im Arbeitsrechts und im Bankwesen.



Gesetzliche Grundlagen

Das Verwaltungsstrafrecht gilt in Österreich als Teil des Verwaltungsrechts, das in der Regel von Magistraten, Bezirksverwaltungsbehörden oder der Landespolizeidirektion vollzogen wird. Die zentralen Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts finden sich im Verwaltungsstrafgesetz - VStG, in dem der Allgemeine Teil und das Verfahrensrecht kodifiziert sind.


Anwaltliche Beratung

Bei Anzeigen und behördlicher Verfolgung ist die anwaltliche Beratung zu empfehlen, weil die sowohl die Strafdrohungen, wie auch die tatsächlich in der Praxis verhängten Strafen empfindlich sind. Die richtige Vorgehensweise und Einschätzung durch den Anwalt kann aber der möglichen Verhängung einer Strafe entgegenwirken oder auch eine Einstellung des Verfahrens bewirken.

Hohe Strafdrohung

Wichtige Rechtsgebiete des Verwaltungsstrafrecht mit äußerst hohen Strafdrohungen bilden unter anderem das Ausländerbeschäftigungsrecht, die Gewerbeordnung mit dem Betriebsanlagenrecht, das Arbeitsrecht mit den Bestimmungen des AVRAG und das Bankwesensgesetz. So finden sich in § 7i Abs 1 AVRAG Strafdrohungen, die sich im Wiederholungsfall bis zu € 20.000,00 pro Arbeitnehmer reichen. Nach § 28 Abs 1 lit C Ausländerbeschäftigungsgesetz reicht die Strafdrohung in bestimmten Fällen bis zu € 50.000,00 pro illegal beschäftigten Ausländer.


Andere Rechtsgebiete

Dienstrecht, Disziplinarrecht, Verwaltungsrecht, Rechtsgebiete Kanzlei Scharf